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Re: Kommasetzung

Autor:Jesse
Datum: Fr, 10.02.2017, 20:38
Antwort auf: Re: Kommasetzung (Roland)

> Aber greift hier nicht § 77 (4) der amtl. Rechtschreibung:
> („können [so] bearbeitet werden“)?

Nein. Das ist einer der Fälle, bei denen der Duden die amtliche Regelung falsch wiedergibt und damit für Verwirrung sorgt. Nach den Duden-Regeln hättest du vielleicht recht. (Wobei der Duden "Hilfsverb" schreibt und unklar ist, ob er damit Modalverben wie können mit umfassen will oder nicht. Falls er wirklich nur Hilfsverben erfassen wollte, ist unklar, warum es für Modalverben anders sein sollte. Außerdem ist unklar, ob es nur zwischen Verb und Hilfsverb oder auch zwischen Hilfsverb und Verb gelten soll.) Bei den Duden-Regeln heißt es, dass das schließende Komma entfällt, wenn der Nachtrag "zwischen Verb und Hilfsverb" steht. In § 77 Abs. 4 heißt es dagegen "in die (...) verbale Fügung einbezogen". Einbezogen in die Fügung ist etwas ganz anderes als nur zufällig zwischen Verb und Hilfsverb stehen. Das offizielle Beispiel lautet: "Er wird sein Herz ausgeschüttet, das heißt alles erzählt haben." Einbezogen ist es deshalb, weil das Hilfsverb hier sowohl vom Verb des Hauptsatzes wie auch vom Verb des Nachtrags verwendet wird. Gegenbeispiel: Er hat immer, das heißt jedenfalls in allen wichtigen Situationen, ohne Rücksicht auf eigene Interessen geholfen. Der Nachtrag in dem Satz steht nur rein zufällig zwischen Hilfsverb und Verb.

Der Ausnahmefall in § 77 (4) ist hauptsächlich dann einschlägig, wenn der Nachtrag ein Wort des Hauptsatzes mit übernehmen soll oder umgekehrt. Bei deinem Beispielssatz ist das nicht der Fall.

Im Übrigen würde ich persönlich ohnehin nicht dazu raten, sich an diese Regel zu halten (jedenfalls nicht bei substantivischen Fügungen), da sie in meinen Augen unsinnig ist. Sie macht Nachträge systemwidrig zu Aufzählungsteilen und nimmt damit dem Anwender unnötigerweise die mitunter bedeutende Unterscheidungsmöglichkeit zwischen Aufzählungen und Nachträgen.

 

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