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Kommafrage

Autor:Johann Lindbaum
Datum: Mi, 19.04.2017, 15:40

Hallo,

ich bin über folgenden Satz gestolpert:

"Die Kenntnis über Informationen zum Asylverfahren befähigt Betroffene, selbstständige Entscheidungen treffen zu können und Unterstützer_innen, bestmöglich Hilfestellung zu leisten."

Im Original war der Satz ganz ohne Kommata und auf das erste kann man ja auch, gedeckt durch die Ausnahmeregelung, verzichten, auf das zweite aber meiner Meinung nach nicht. Wenn ich das zweite aber setze, will ich der Einheitlichkeit halber auch das erste.

Auslöser meiner Verwirrung: Muss (darf) dann nach "treffen zu können" ein Komma stehen? Instinktiv denke ich: Nein. Aber ich kann es nicht schlüssig erklären, weil das "und" ja an "befähigt Betroffene" anschließt und der Einschub sich nur auf Betroffene bezieht.

Kann mir jemand aus meiner Verwirrung helfen? Vielen Dank!

 

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Beiträge zu diesem Thema

Kommafrage
Johann Lindbaum -- Mi, 19.4.2017, 15:40
Re: Kommafrage
Kai -- Mi, 19.4.2017, 19:45
Re: Kommafrage
Johann Lindbaum -- Mi, 19.4.2017, 20:42