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Hallo MINZMIEZE,
> ich stehe gerade auf dem Schlauch, muss es nicht "dazu
> gehören" heißen, wenn vorher von "Betreuung und
> Pflege" die Rede ist, oder ist die Anzahl der dann
> aufgezählten Elemente maßgeblich für "dazu gehören"?
Subjekt ist „die Erstellung und …“, also Plural.
Das ist die Grundregel.
www.canoo.net/services/OnlineGrammar/Wort/Verb/Numerus-Person/ProblemNum.html#Anchor-Mit-49575
Ob von der Grundregel abgewichen werden kann (Subjekt als Einheit aufgefasst(?), gemeinsames Bestimmungswort(?) (gemeinsamer bestimmter Artikel „die“?)?), erklären die folgenden Abschnitte bei canoo.net (oder wegen des z.B.(?)).
Ich würde Plural verwenden.
> Deine Aufgaben:
> Du übernimmst eigenverantwortlich die Betreuung und
> Pflege von unterschiedlichen Social-Media- -Kanälen, dazu
> gehört z.B. die Erstellung und Umsetzung von
> Online-Inhalten, Formulierung von zielgruppenrelevantem Content,
> Beschwerdemanagement, Monitoring, Auswertung, Analyse und
> Optimierung.
Ich würde „Social-Media-Kanälen“ schreiben.
> Dadurch, dass nach dem Doppelpunkt ganze Sätze folgen, werden
> diese (nach dem Doppelpunkt) doch groß geschrieben, oder?
Ja
> Vielen Dank im Vorraus!
Voraus
Gruß
Pumene