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> Einen Teil meiner Freizeit verbringe ich sowohl in der
> Jugendfeuerwehr Musterstadt, als auch in der
> Wasserwacht Musterdorf...
> - Meiner Meinung nach muss das Komma gesetzt werden, da die
> Konjunktion in den Hauptsatz einbezogen ist
Die beiden Präpositionalphrasen in der Jugendfeuerwehr Musterstadt und in der Wasserwacht Musterdorf werden durch die mehrteilige Konjunktion sowohl ... als auch ... koordiniert. Gemäß § 72 (2) setzt man also kein Komma.
> (dieser ist doch nicht nach "verbringe ich" beendet,
> sondern fordert ein Objekt, sehe ich das richtig?)?
Der Hauptsatz ist dort nicht beendet. Das Verb verbringen fordert ein Akkusativobjekt, im Beispielsatz einen Teil meiner Freizeit, und eine Ergänzung in Form eines Lokaladverbiales. Die genannten Präpositionalphrasen sind Lokaladverbialien.
> Dabei habe ich sehr großes Interesse, zu sehen,
> welche Aufgaben ein Gerätewart vor und nach Einsätzen zu
> bewältigen hat.
Das Komma ist gemäß § 75 E1 optional. Ich würde es hier setzen, weil die Formulierung habe ich [etwas] zu sehen ein temporäres Missverständnis im Sinne von muss ich [etwas] sehen möglich macht.