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> Selbstverständlich war meine Prämisse für
> die Ablehnung des Kommas vor oder , dass
> bereits das Komma vor dem vergleichenden
> wie hier ein Schmarrn ist.
Schmarrn passt hier schon deshalb nicht, weil gar nicht Kais davorsteht, und es passt sachlich ebenso wenig wie vergleichendes wie, weil doch im § 78 steht:
Oft liegt es im Ermessen des Schreibenden, ob er etwas mit Komma als Zusatz oder Nachtrag kennzeichnen will oder nicht.Aber es ist grober Unfug, aus einem Text mit korrekter Kommasetzung zwei optionale Kommas (die ein paariges Komma bilden) zu streichen und dann nur eines der beiden Kommas ansprechend darauf hinzuweisen, dass "vor oder" kein Komma stehe.Dies betrifft:
[…]
(2) Gefüge mit wie (zu wie in Vergleichen siehe § 74 E3):
Ihre Ausgaben(,) wie Fahrt- und Übernachtungskosten(,) werden Ihnen ersetzt.