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Re: Kommafrage

Autor:volltoll
Datum: Mo, 09.07.2018, 18:10
Antwort auf: Kommafrage (Carla)

In beiden Varianten wird kein Komma gesetzt.

Variante 1):
Hierbei sollen weniger Bilder präsentiert werden als vielmehr zentrale Forderungen klar benannt werden.

Variante 2):
Hierbei sollen weniger Bilder präsentiert als vielmehr zentrale Forderungen klar benannt werden.

Eine Regel auf dem Gebiet der Vergleichssätze lautet:
Ein Komma muss gesetzt werden, sobald der Vergleich als Nebensatz formuliert wird.
Der Vergleich, der hier mit als eingeleitet ist, wird in beiden Varianten nicht als Nebensatz formuliert. Zur Erinnerung: Ein (Neben-)Satz hat immer eine Personalform (genannt auch: ein konjugiertes Verb) – fehlt diese, liegt dementsprechend auch kein Satz vor, der mit Komma abzutrennen wäre.

Laut aktueller Regelung (vgl. Abschnitt 33 im Duden-Kommabuch "Komma, Punkt und alle anderen Satzzeichen") wird das Verwenden eines Kommas bei einem Prädikat mit nachgestellter Personalform obligatorisch, das im Nebensatz ergänzt wird und erkennbar ist.
Also für Variante 1):
Hierbei sollen weniger Bilder präsentiert werden, als vielmehr zentrale Forderungen klar benannt werden sollen.

Für Variante 2):
Hierbei sollen weniger Bilder präsentiert, als vielmehr zentrale Forderungen klar benannt werden sollen.

Erst die nachgestellte Personalform (hier (fett markiert): sollen) macht einen Vergleichssatz zu einem Nebensatz, so dass ein Komma gesetzt werden muss.

Wichtiger Hinweis aus canoo.net:
Wenn das Verb in Haupt- und Nebensatz identisch ist, fällt es im Nebensatz meist weg. Das Komma fällt ebenfalls weg.
Im Satz von Carla ist das Verb sollen in Haupt- und Nebensatz identisch. Das heißt also, das zweite sollen (im Nebensatz) fällt weg und somit auch dann das Komma. Wir haben demzufolge die Varianten 1) und 2) OHNE KOMMA vor uns.

 

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Beiträge zu diesem Thema

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Carla -- Mo, 9.7.2018, 09:37
Re: Kommafrage
volltoll -- Mo, 9.7.2018, 18:10
Re: Kommafrage
Carla -- Di, 10.7.2018, 11:47