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Hallo Carla,
ja, in beiden Sätzen müssen die Kommata sein. Und wenn sie nicht verpflichtend sind (was mich wundern würde), dann sind sie auf alle Fälle möglich, und ich würde sie setzen.
Bei dem ersten Satz kannst Du allerdings auch umstellen, was ich gar nicht so ungeschickt fände: "Insbesondere für die ... entwickelte das Unternehmen Konzepte." Nachgeschoben wird der Akzent allerdings noch etwas anders gesetzt.
LG
Anja