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Hallo allerseits,
wieder beschäftigt mich die Frage, welche grammatischen Merkmale zwei aufeinanderfolgende Adjektive aufweisen müssen.
Konkret geht es um folgenden Fall. Ein Mandant interesiert sich für einen Streitwert und erkundigt sich bei seinem Rechtsanwalt. Der Rechtsanwalt teilt ihm einen Streitwert mit. Bei dem Wert handelt es sich um einen Durchschnittswert, den der Rechtsanwalt erwartet.
Ich möchte diesen Sachverhalt nun folgendermaßen schreiben:
a) Der durchschnitlliche zu erwartende Streitwert beträgt ... [ohne Komma]
b) Der durchschnittlliche, zu erwartende Streitwert beträgt ... [mit Komma]
c) Der durchschnilltlich zu erwartende Streitwert beträgt ... [Adjektiv 1 flektiert nicht]
Warum flektiert manchmal nur das zweite Adjektiv und welcher semantische Unterschied besteht zwischen den drei Alternativen?
Viele Grüße
Nadine