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Re: Groß- oder Kleinschreibung?

Autor:volltoll
Datum: Di, 25.09.2018, 00:16
Antwort auf: Groß- oder Kleinschreibung? (Christof)

Zu 1. Die Schwerelosigkeit ist eine neue Erfahrung von oben und unten.

Zu 2. Im Weltall gibt es kein Oben und [kein] Unten.

Zu 3.
a) Das Gerät zeigte den letzten drei viertel Meter oder: drei Viertelmeter an.

Oder auch möglich:

b) Das Gerät zeigte den letzten Dreiviertelmeter an.

Zu der Schreibung von Bruchzahlen äußert sich Duden wie folgt:

Bruchzahlen schreibt man klein und getrennt, wenn sie als Attribut gebraucht werden: Der Fahrer lud in drei viertel Stunden nur vier fünftel Zentner Kartoffeln ab. Die Zoologen tranken aus Verzweiflung drei viertel Liter Wodka. Groß schreibt man die Bruchzahl, wenn sie als Substantiv gebraucht wird: mit zwei Drittel(n) der Stimmen; Die Zoologen tranken aus Verzweiflung drei Viertel des Wodkas.
Zusammen schreibt man dann, wenn die Bruchzahl zum Erstglied allgemein gebräuchlicher fester Maßbezeichnungen geworden ist: Das kostet mich eine Viertelstunde / eine Dreiviertelstunde. Sie tranken einen Dreiviertelliter Wodka. Die Getrenntschreibung bleibt aber immer möglich, wenn man einzelne Bruchteile zählen will: ein viertel Liter Wodka.

(Quelle: https://www.duden.de/sprachwissen/sprachratgeber/Grundzahlen-und-Bruchzahlen)

Falls Dreiviertelmeter eine feste Maßbezeichnung des Geräts ist wie im Fall von Dreiviertelstunde bei der Uhr, dann: b).

Und das amtliche Regelwerk zur deutschen Rechtschreibung hat die Schreibregelung zur Variante a) (also: Getrenntschreibung) in Paragraf 37 E5 sowie in Paragraf 56.6.1 verankert.

Denn in §37 E5 heißt es:

Bruchzahlangaben vor entsprechenden Maßeinheiten können als ein zweiteiliges Zahladjektiv angesehen werden: fünf hundertstel Sekunden. Der Nenner der Bruchzahl kann auch mit der Maßeinheit eine Zusammensetzungen bilden: fünf Hundertstelsekunden. Bei der Unterscheidung hilft die Betonung.

Link zu §37 E5:
https://m.korrekturen.de/regelwerk/getrennt-_und_zusammenschreibung3.shtml

Link zu §56.6.1:
https://m.korrekturen.de/regelwerk/gross-_und_kleinschreibung2-1b.shtml

Nebenbemerkung:

Die Bruchzahl drei viertel konnte nach der alten Schreibung auch in einem Wort geschrieben werden: dreiviertel. Nach der Reform ist nur die getrennte Schreibung drei viertel korrekt.

 

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