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> Während der Ermittlung der Feuchtewerte, konnte stark
> erhöhter Feuchtigkeitsgehalt der Bausubstanz, sowohl in der
> Toilette, als auch in dem Flur nachgewiesen werden.
> Darf das rotmarkierte Komma weggelassen werden?
Es muss sogar wegbleiben! Und auch die anderen Kommata müssen weg, wahlweise kann das Komma nach Bausubstanz bleiben, dann brauchst du aber noch eines nach Flur.
> Meiner Meinung
> nach nicht, da das Wort "während" immer ein Indikator
> für einen Nebensatz ist, der ein Komma zwingend vorschreibt.
Falsch, denn während kann zwar Subjunktion (subordinative Konjunktion) sein, ist hier aber Präposition (mit Genitiv). Konjunktionen regieren keinen bestimmten Kasus.
> Eine Person X stellt sich auf den Standpunkt, dass "Während
> der Ermittlung der Feuchtewerte konnte ..." der Hauptsatz
> ist.
Das ist leider ebenfalls Unfug. Es handelt sich um ein Temporaladverbiale (ohne konnte, das ist nämlich der erste Teil des Prädikats).