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> Ist der folgende Satz richtig:
> "Die Prüfungen, denen man den Antrag unterziehen müsste,
> wären aufwändig."
Hm, hm. Nein. Nein, nein, nein.
1. Es heißt "sich einer Prüfung unterziehen", wobei meist Personen gemeint sind. Sollte die Personifikation des Antrags nicht beabsichtigt sein, ist von der Formulierung ergo gänzlich abzuraten.
2. "..., denen" ist ohnehin falsch, da es des Genitivs bedürfte: deren. Dies wirkt jedoch arg gestelzt.
3. Der Plural "Prüfungen" wirkt unnötig und ungelenk; er verstärkt die Lesart, dass der Antrag hier sozusagen mehrere Hürden nehmen muss. Das typische Amtsdeutsch würde hier auch gegenüber einem Antragsteller auch mehrere Stufen der Prüfung eher zu einer Prüfung zusammenfassen.
4. Verbesserungsvorschläge stilistischer Natur wurden ja bereits gemacht.