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Großschreibung bei Bindestrich-Zusammensetzungen

Autor:SePtembrini
Datum: Do, 21.03.2019, 13:17

Liebes Forum,

nach den Duden-Regeln D26 und D68 ist bei substantivischen Wortzusammensetzungen das erste Wort auch dann groß zu schreiben, wenn es selbst kein Substantiv ist. Als Beispiel wird "Ad-hoc-Verfahren" genannt. Gilt die Regel also auch, wenn - wie bei "ad hoc" - fremdsprachige Begriffe groß geschrieben werden? Konkret: Numerus-clausus-Prinzip anstatt numerus-clausus-Prinzip?

Es würde mich freuen, von Euch eine Antwort zu erhalten!

Viele Grüße
S.

 

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Beiträge zu diesem Thema

Großschreibung bei Bindestrich-Zusammensetzungen
SePtembrini -- Do, 21.3.2019, 13:17
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Markus Steinmetz -- Do, 21.3.2019, 14:20
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