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keine waghalsige(n) Aktionen

Autor:E.L.
Datum: So, 05.05.2019, 14:26

Bitte um Hilfe. Was ist richtig?

"Ihre Ermittlungen müssen astrein ablaufen und jeder Prüfung standhalten können. Keine waghalsige(n) Aktionen oder aufsehenerregende(n) Fisimatenten! Verstanden?"

Gruß
E.L.

 

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Beiträge zu diesem Thema

keine waghalsige(n) Aktionen
E.L. -- So, 5.5.2019, 14:26
Re: keine waghalsige(n) Aktionen
Vollprofi -- So, 5.5.2019, 15:45
Re: keine waghalsige(n) Aktionen
E.L. -- So, 5.5.2019, 15:50