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Hallo,
bei einer Google-Suche finde ich fast ausschließlich die Form "das anzuwendende Recht". Sprachlich erscheint mir aber "das anzuwendene Recht" sinnvoller. Schließlich ist das Recht anzuwenden, nicht etwa anzuwendend.
Kann mir da zufällig jemand weiterhelfen (am besten mit einer Begründung, warum das eine oder das andere richtig ist)?
Viele Grüße
Simon