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> Beim ersten Bsp. geht es nicht um ein Adjektiv, sondern um ein
> Partizip II, das hier verwendet wird, um das Zustandspassiv zu
> bilden. Da würde ich nicht unbedingt dazu raten, die Satzklammer
> aufzulösen, also das Präpositionalobjekt auszuklammern. Korrekt
> wären dennoch beide Versionen.
> Beim zweiten Bsp. kannst du es dir ohnehin aussuchen.
Hmm, gibt es keine Regel dafür?