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Laut § 89 des amtlichen Regelwerkes schließt man etwas wörtlich Wiedergegebenes mit Anführungszeichen ein. Beispiel: »Das war also Paris!«, dachte Frank. Eine Weglassung von Anführungszeichen könnte bei wörtlicher »Denke« als normwidrig eingestuft werden, auch wenn es sicherlich Bücher gibt, in denen dies praktiziert wird.
Mit freundlichen Grüßen
H. L.