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> "Anzeige wegen ... und aller weiteren in Betracht kommenden
> Delikte."
> "Anzeige wegen ... und allen weiteren in Betracht kommenden
> Delikten."
> "Anzeige wegen ... und aller weiterer in Betracht kommender
> Delikte."
Ich würde Nr. 1 bevorzugen.
Nr. 2 (mit Dativ) kann umgangssprachlich aber auch richtig sein und Nr. 3 ist auch nicht falsch, denn:
Artikelwörter und Flexion des nachfolgenden Adjektivs:
Indefinitpronomen (wenn attributiv vor einem Nomen)
aller, alles, alle; alle schwach, selten auch stark