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> Hallo Bea, Du darfst hier kein Komma setzen.
Doch natürlich darf Bea das im privaten Schriftverkehr. Die amtliche Regelung heißt so, weil sie sich auf den Sprachgebrauch in Ämtern und Behörden bezieht. Nur dort kann man das dekretieren. Man kann sich natürlich auch privat daran orientieren, wenn es einem sinnvoll erscheint, muss es aber auch nicht.