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Re: Kommasetzung

Autor:Gernot Back
Datum: Do, 25.06.2020, 11:54
Antwort auf: Re: Kommasetzung (Jette)

> Ohje, da ist mir tatsächlich ein Fehler (allerdings beim
> Abtippen passiert). Ich bin in der Zeile verrutscht und habe
> nicht weiter darüber nachgedacht. Du hast natürlich recht,
> richtig heißt es hier: ...90 % höheres Risiko...

> Wie steht es in diesem Fall um die Kommas?

>> Eine Erhöhung war mit einem 0,9-fach, d. h. 3 % höheren
>> Verlustrisiko verbunden.

>> Muss hier ein Komma nach höheren stehen?

Weder so bei:
Eine Erhöhung war mit einem 0,9-fach, d. h. 90 % höheren Verlustrisiko verbunden.

Noch so bei:
Eine Erhöhung war mit dem 1,9-fachen, d. h. 90 % höheren Verlustrisiko verbunden.

Aber so bei:
Eine Erhöhung war mit dem 1,9-fachen Verlustrisiko, d. h. 90 % höheren [Verlustrisiko], verbunden.

Zu letzter Version würde ich aber nicht raten; es ist immer unschön, einen einzelnes Wort vor Satzende mit Komma abzutrennen.

Wird – im Unterschied zu den letztgenannten Beispielen – die Erläuterung in die substantivische oder verbale Fügung einbezogen, so grenzt man sie mit einfachem Komma ab:
(...)
Wir erwarten dich nächste Woche, das heißt vielleicht auch übernächste [Woche], zu einem Gespräch.
(...)
Wir erwarten dich nächste, das heißt vielleicht auch übernächste Woche zu einem Gespräch.

§ 77 (4)

 

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Kommasetzung
Jette -- Do, 25.6.2020, 10:13
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Gernot Back -- Do, 25.6.2020, 11:00
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