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Komma zulässig?

Autor:Michi46
Datum: Di, 11.08.2020, 14:40

Hallo liebe Community,

1) Frau Müller hat versucht, Sie gestern um 12 Uhr anzurufen.
2) Frau Müller hat Sie versucht, gestern um 12 Uhr anzurufen.
3) Frau Müller hat Sie gestern um 12 Uhr versucht, anzurufen.

Beim ersten Satz bin ich mir relativ sicher, dass ich ein Komma setzen darf.

Darf ich beim zweiten Satz auch ein Komma setzen, trotz der Satzumstellung?

Beim dritten Satz wäre das Komma ja sowieso fakultativ, da nur ein einfacher Infinitiv mit zu vorliegt. Ist das Komma aber auch hier prinzipiell erlaubt?

Man könnte meinen, dass ich bei den drei Sätzen ja lediglich die Satzstellung verändert habe, aber es ist ja schon so, dass es Satzkonstellationen gibt, bei denen die Infinitivgruppe den übergeordneten Satz zum Beispiel einschließt oder auch mit diesem verschränkt ist. In diesen Fällen dürfte ich die Infinitivgruppe ja nicht mit einem Komma abtrennen. Deshalb meine Frage, ob man bei allen drei Varianten ein Komma an den entsprechenden Stellen setzen darf.

Vielen Dank schon einmal im Voraus und liebe Grüße!

 

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Beiträge zu diesem Thema

Komma zulässig?
Michi46 -- Di, 11.8.2020, 14:40
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Gernot Back -- Di, 11.8.2020, 15:16
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