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Re: Komma zulässig?

Autor:Gernot Back
Datum: Di, 11.08.2020, 15:16
Antwort auf: Komma zulässig? (Michi46)

> 1) Frau Müller hat versucht, Sie gestern um 12 Uhr anzurufen.
> 2) Frau Müller hat Sie versucht, gestern um 12 Uhr anzurufen.
> 3) Frau Müller hat Sie gestern um 12 Uhr versucht, anzurufen.

Satz 1) ergibt Sinn. Das Komma ist aber optional.
Bei Satz 2) hoffe ich, dass du der Versuchung widerstanden hast, wen auch immer du da mit deiner Telephonitis wieder hättest anrufen wollen.
Satz 3) ist falsch. Einen nur um "zu" erweiterten Infinitiv trennt man nicht mit Komma ab. Auch da handelt es sich wieder um eine Versuchung durch diese tückische Weibsperson "Frau Müller", der du besser widerstündest, wenn du mich fragst.

 

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Komma zulässig?
Michi46 -- Di, 11.8.2020, 14:40
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Gernot Back -- Di, 11.8.2020, 15:16
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