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Re: Komma zulässig?

Autor:Michi46
Datum: Mi, 12.08.2020, 12:02
Antwort auf: Re: Komma zulässig? (Gernot Back)

> Satz 1) ergibt Sinn. Das Komma ist aber optional.
> Bei Satz 2) hoffe ich, dass du der Versuchung widerstanden hast,
> wen auch immer du da mit deiner Telephonitis wieder hättest
> anrufen wollen.
> Satz 3) ist falsch. Einen nur um "zu" erweiterten
> Infinitiv trennt man nicht mit Komma ab. Auch da handelt es sich
> wieder um eine Versuchung durch diese tückische Weibsperson
> "Frau Müller", der du besser widerstündest, wenn du
> mich fragst.

Ich habe mich in meinem vorigen Beitrag etwas kompliziert ausgedrückt.
Ich habe folgenden Link gefunden:
http://homepages.uni-jena.de/~x1gape/Ortho/V_Infinitiv_Skript.pdf

Beim Typ H auf der Seite 3 wurde ein und derselbe Satz auch mehrmals umgeformt und dabei wurde die Auswirkung auf die Kommasetzung hinsichtlich der Infinitivgruppe gezeigt.
Also würde ich analog zu dieser Seite hinsichtlich meiner Beispiele behaupten:

Satz 1): Ein Komma darf gesetzt werden.
Satz 2): Ein Komma darf nicht gesetzt werden, da integriert.
Satz 3): Ein Komma darf nicht gesetzt werden, da integriert.

Dass man bei Satz 3) kein Komma setzen darf, hat also nichts damit zu tun, dass ein einfacher Infinitiv mit "zu" vorliegt, so wie Gernot Back gesagt hat, sondern es liegt an der Integrierung.

Ich denke, für mich ist das Thema somit erledigt. Für andere Meinungen oder vielleicht sogar auch Zustimmungen bin ich dennoch weiterhin offen.

 

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Beiträge zu diesem Thema

Komma zulässig?
Michi46 -- Di, 11.8.2020, 14:40
Re: Komma zulässig?
Gernot Back -- Di, 11.8.2020, 15:16
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Vollprofi -- Di, 11.8.2020, 15:55
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