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Kommasetzung

Autor:Murksi
Datum: So, 15.11.2020, 17:33

Dieser Coupon berechtigt zu einer einmaligen(,) zu 15 % vergünstigten Inanspruchnahme einer Kanzleileistung.

Ist das Komma korrekt? Ich meine, man sollte es weglassen, denn die Aussage ist eigentlich, dass die 15 % einmalig gewährt werden, aber die Kanzleileistung kann ja darüber hinaus auch nach dem Angebot ohne Rabatt in Anspruch genommen werden.

Danke!

 

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Beiträge zu diesem Thema

Kommasetzung
Murksi -- So, 15.11.2020, 17:33
Re: Kommasetzung
Gernot Back -- So, 15.11.2020, 18:31
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Spalter Weinmeyer -- So, 15.11.2020, 19:16
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Murksi -- Mo, 16.11.2020, 10:21