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> vergünstigten Inanspruchnahme einer Kanzleileistung.
> Ist das Komma korrekt?
Das sehe ich wie du; da gehört kein Komma hin! Ich würde aber auch noch das zweite zu durch ein um ersetzen:
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Ansonsten klingt es mit zweimaligem zu nach einem weiteren Präpositionalobjekt von berechtigen.