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> Eignerin wird nach Duden für Reederin, Schiffseigentümerin
> verwendet:
> https://www.duden.de/rechtschreibung/Eignerin
> https://www.wortbedeutung.info/Eignerin/
Jede juristische Person wird, sofern es sich um eine Organisation mit weiblicher Bezeichnung handelt, wie z. B. eine Gesellschaft, Firma, Reederei, Hochschule, Kirche oder sonstige Sekte, als Klägerin, Beklagte, Eignerin, Mieterin etc. bezeichnet!
Eine Familie existiert jedoch nie als juristische Person, sondern immer nur als Kollektiv mehrerer natürlicher Personen. Deshalb ist das da nicht anwendbar. Selbst eine Wohnungseigentümergemeinschaft oder Erbengemeinschaft (letztere meist mit Familie oder Mischpoke gleichzusetzen) ist keine juristische Person.