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Rechtschreibforum

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Re: Komma

Autor:Pumene
Datum: Mo, 07.12.2020, 13:29
Antwort auf: Komma (Löppes)

> Hallo, muss hier nach Minderjähriger noch ein Komma?

> Bedingung dafür ist, dass der K mündig i. S. d. Grundgesetzes,
> d. h. kein Minderjähriger ist.

Ja

http://www.neue-rechtschreibung.net/2009/10/05/kommasetzung-bei-dh/

Einschübe, die mit d.h. eingeleitet werden, muss man mit Kommas abtrennen:
Ich werde morgen, d.h. zum Monatsletzten, kündigen.

Korrektur:

Nein, da in verbale Fügung einbezogen.

https://www.korrekturen.de/regelwerk/zeichensetzung2-1e.shtml

Wird – im Unterschied zu den letztgenannten Beispielen – die Erläuterung in die substantivische oder verbale Fügung einbezogen, so grenzt man sie mit einfachem Komma ab:
Auf der Ausstellung waren viele ausländische, insbesondere holländische Firmen vertreten. Wir erwarten dich nächste, das heißt vielleicht auch übernächste Woche zu einem Gespräch. Er wird sein Herz ausgeschüttet, das heißt alles erzählt haben.

Gruß

Pumene

 

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Beiträge zu diesem Thema

Komma
Löppes -- Mo, 7.12.2020, 13:21
Re: Komma
Pumene -- Mo, 7.12.2020, 13:29