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Re: Fall Dativ NICHT STANDARDSPRACHLICH

Autor:Pumene
Datum: Mo, 01.02.2021, 21:06
Antwort auf: Fall? (Leyli)

> Das Gesetz sieht das Zusammenwirken aller Akteure vor, d. h. den
> Eltern und ihren Kindern, dem Thüringer Landesverband, dem
> Jugendamt und den übrigen Fachkräften.

> Irgendwie klingt das falsch.

https://blog.leo.org/2015/12/14/die-apposition-und-der-dativ/

Die Apposition und der Dativ
14. Dezember 2015 um 17:22 · Autor: Dr. Bopp

Es geht hier heute darum, dass bei nachgestellten näheren Bestimmungen häufig der Dativ anzutreffen ist, wo eigentlich ein anderer Fall stehen müsste.

Frage

Wie stehen Sie zu folgenden nicht kongruenten Dativ-Appositionen. Für mein Sprachgefühl klingen sie völlig korrekt, ja sogar besser als der formal korrekte kongruente Kasus:

Ich habe keine Entschuldigung für diese Niederlage, der höchsten seit 1984.
Wir bummelten über die Rue Saint Honoré, der ältesten Pariser Straße.
Ich sah in Richtung meines Chefs, dem größten Besserwisser überhaupt.

[…] Halten Sie bestimmte solcher Konstrukte für standardsprachlich? Oder ist das schlichtweg falsch?

Auf Ihrer Canoonet-Seite zu Appositionen wird nur der kongruente Kasus als korrekt bezeichnet. Mich würde auch interessieren, was Ihr persönliches Sprachgefühl zu den ersten beiden Beispielen sagt, unabhängig von formaler Korrektheit.

Antwort

Sehr geehrter Herr H.,

standardsprachlich stehen Appositionen (Substantive als nähere Bestimmungen) je nach ihrer Form im gleichen Fall wie das Bezugswort oder im Nominativ. Vor allem in der Umgebung des Genitivs, aber auch an anderen Stellen kommt wie in Ihren Beispielen der Dativ häufiger vor. Diese Verwendung des Dativs ist standardsprachlich (noch?) nicht akzeptiert. Ihre Beispiele gelten also standardsprachlich als nicht korrekt, denn es müsste richtig heißen:

Ich habe keine Entschuldigung für diese Niederlage, die höchste seit 1984.
Wir bummeln über die Rue Saint Honoré, die älteste Pariser Straße.
Ich sah in Richtung meines Chefs, des größten Besserwissers überhaupt.

Vgl. die Angaben zur Übereinstimmung im Kasus auf dieser Seite (insbesondere auch die standardsprachlich nicht korrekten Beispiele im Dativ).

Appositionen werden schon seit Längerem in dieser allgemeinen Weise in den Dativ gesetzt. Heinrich Bauer erwähnt dieses Phänomen bereits 1832 in einer Fußnote seiner Grammatik der neuhochdeutschen Sprache*. Die Tendenz, den Dativ als den allgemeinen Kasus der Apposition zu verwenden, hat sich seither weiter verbreitet, und zwar so stark, dass sie häufig gar nicht mehr allen auffällt. Doch auch heute ist diese Verwendung des Dativs wie schon zu Bauers Zeiten standardsprachlich (noch) nicht akzeptiert.

Mein persönliches Sprachgefühl ist in diesem Bereich übrigens nicht mehr sehr aussagekräftig. Durch das Zusammenstellen der Grammatik und die Beantwortung von Fragen zu diesem Thema kenne ich die Regel bewusst. Ich bin deshalb nicht mehr in der Lage, in diesem Bereich, in dem eine gewisse Unsicherheit herrscht, „spontan“ zu formulieren und zu analysieren.** Wir haben es hier mit einem Phänomen zu tun, in der sich die Sprache in eine andere Richtung zu entwickeln scheint, als die Regeln es vorschreiben.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bopp

* Bauer, H., 1832: Vollständige Grammatik der neuhochdeutschen Sprache. Bd. IV. Berlin 1832. S. 81.

Gruß

Pumene

 

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Leyli -- Mo, 1.2.2021, 20:27
Re: Fall?
Gernot Back -- Mo, 1.2.2021, 20:31
Re: Fall Dativ NICHT STANDARDSPRACHLICH
Pumene -- Mo, 1.2.2021, 21:06