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Guten Tag Katharina,
"Herr" gibts tatsächlich nur im 1. Fall (Nominativ). Die übrigen drei Kasus verlangen "Herrn" im Singular.
Bei der Empfängerangabe des Anschriftfeldes heißt es:
Herrn
Dipl.-Ing. Karl Mustermann
Bis 1976 stand im Anschriftfeld "An". Dieses An hat die Anschrift in den 4. Fall (wen?) befördert. Seit 1976 hat der Normenausschuss der DIN 5008 das An im Anschriftfeld gestrichen; der Akkusativ ist geblieben.
Steht die Berufsbezeichnung hinter der Anrede, so wird auch diese gebogen:
Herrn Architekten
Dipl.-Ing. Karl Mustermann
Auch wenns nur ein Architekt ist, so erhält er im Akkusativ die Fall-Endung -en, da regelmäßig (schwach) flektiert.
Es grüßt
M. Stei.