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Re: Tellerrand: "Herrn"

Autor:Pumene
Datum: Sa, 20.02.2021, 22:31
Antwort auf: Tellerrand: "Herrn" (Markus Steinmetz)

> "Herr" gibts tatsächlich nur im 1. Fall (Nominativ).
> Die übrigen drei Kasus verlangen "Herrn" im Singular.

> Bei der Empfängerangabe des Anschriftfeldes heißt es:

> Herrn
> Dipl.-Ing. Karl Mustermann

> Bis 1976 stand im Anschriftfeld "An". Dieses
> An hat die Anschrift in den 4. Fall (wen?) befördert.
> Seit 1976 hat der Normenausschuss der DIN 5008 das An im
> Anschriftfeld gestrichen; der Akkusativ ist geblieben.

> Steht die Berufsbezeichnung hinter der Anrede, so wird auch
> diese gebogen:

> Herrn Architekten
> Dipl.-Ing. Karl Mustermann

> Auch wenns nur ein Architekt ist, so erhält er im Akkusativ die
> Fall-Endung -en, da regelmäßig (schwach) flektiert.

Schön und gut, was hat das mit der Frage der Fragestellerin zu tun?

Gruß

Pumene

 

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