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Hallo,
ich hoffe, mir kann jemand helfen.
In der Haftungsbeschränkung unserer Anleitungen steht ein Passus über den Ausschluss aufgrund von Fehlverhalten. Dort sind einige Dinge aufgeführt, unter anderem die nicht bestimmungsgemäße Verwendung.
Von meinem Sprachgefühl her würde ich "nicht bestimmungsgemäß" immer in zwei Wörtern schreiben. In unseren Anleitungen steht es immer als "nichtbestimmungsgemäß".
Was ist nun korrekt? Meine Korrektur wird leider nie angenommen und ich brauche Argumente :)
Viele Grüße
Lektorin123