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Rechtschreibforum

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Re: nichtbestimmungsgemäß oder nicht bestimmungsgemäß?

Autor:Pumene
Datum: Mo, 08.03.2021, 08:27

> In der Haftungsbeschränkung unserer Anleitungen steht ein Passus
> über den Ausschluss aufgrund von Fehlverhalten. Dort sind einige
> Dinge aufgeführt, unter anderem die nicht bestimmungsgemäße
> Verwendung.

> Von meinem Sprachgefühl her würde ich "nicht
> bestimmungsgemäß" immer in zwei Wörtern schreiben. In
> unseren Anleitungen steht es immer als
> "nichtbestimmungsgemäß".

> Was ist nun korrekt? Meine Korrektur wird leider nie angenommen
> und ich brauche Argumente :)

https://www.sekretaria.de/bueroorganisation/rechtschreibung/zusammensetzungen-nicht/

Zusammensetzungen mit „nicht“ und einem Adjektiv oder Partizip

Trifft „nicht“ auf ein Adjektiv oder ein Partizip, dürfen Sie gemäß der neuen Rechtschreibung sowohl zusammen- als auch getrennt schreiben. Sowohl die Schreibung „nicht amtlich“ als auch „nichtamtlich“ sind also korrekt. Der Duden empfiehlt an dieser Stelle aber die Getrenntschreibung „nicht amtlich“.

Gruß

Pumene

 

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Beiträge zu diesem Thema

nichtbestimmungsgemäß oder nicht bestimmungsgemäß?
Lektorin123 -- Mo, 8.3.2021, 07:43
Re: nichtbestimmungsgemäß oder nicht bestimmungsgemäß?
Pumene -- Mo, 8.3.2021, 08:27
Re: nichtbestimmungsgemäß oder nicht bestimmungsgemäß?
Lektorin123 -- Mo, 8.3.2021, 08:29