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Re: um zu vs. zu

Autor:Gernot Back
Datum: Mo, 08.03.2021, 20:51
Antwort auf: Re: um zu vs. zu (Former)

> Deine Ausführungen verstehe ich so, dass die Bezugsworte bzw.
> die mit ihnen verbundene Finalität den größten Ausschlag geben.
> Was genau verstehst Du unter Finalität?

Finalsätze sind solche mit „um ... zu“ oder „damit“. Sie drücken bereits eine Absicht, ein Ziel, einen Zweck aus, also etwas Finales oder Finalität. Es wäre doppelt gemoppelt, wenn man finale Attributsätze mit „um ... zu“ auf solche Wörter wie „Absicht“, „Ziel“ oder „Zweck“ bezöge, die hauptsächlich die Bedeutung der Finalität/Zielgerichtetheit enthalten.

> Aber: "Sie verfolgen verschiedene Ansätze, um Profile im
> Sinne ihrer eigenen Ordnung unmittelbar zu verknüpfen."

Ich könnte mir durchaus vorstellen, auch nur mit einem blanken Infinitivsatz ohne „um“ als Attributsatz mit Bezug auf das Substantiv „Ansatz“ zu beziehen:

Die in der Norm festgelegten Farbwerte sind ein weiterer Ansatz, den Offsetdruck zu standardisieren.

Vielleicht ist der Ansatz, bei den Finanzmarktaufsichten zu beginnen, interne und externe Ratings gleich zu behandeln und damit auch zur Registrierung bzw. Genehmigung der Agenturen zu kommen, ein guter Ansatz (…).

Allerdings beschreibt nur der erste der vorgenannten Attributsätze mit Bezug auf „Ansatz“ ausschließlich ein Ziel („den Offsetdruck zu standardisieren“). Bei dem zweiten scheint zumindest der erste Teil eher den Ausgangspunkt eines Ansatzes zu beschreiben und erst der zweite Teil ab „und damit“ das Ziel.

Ein Ansatz oder eine Methode können also sowohl durch ihren Ausgangspunkt als auch durch ihr Ziel näher definiert werden. Deshalb ergibt es durchaus einen Sinn, dass man einen finalen Attributsatz explizit mit „um“, oder hier im letzten Teil des zweiten Beispiels mit „und damit“ kennzeichnet. Zwingend ist eine solche Kennzeichnung aber nicht, wie man eindeutig am ersten Beispiel sieht, da auch die Substantive „Ansatz“ und „Methode“ die Bedeutung „final/zielgerichtet“ bereits enthalten.

 

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