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> So:
> Denn gibt es Zweifel an der Unparteilichkeit des
> Schiedsgerichts, verliert dieses seine Legitimation.
> Oder besser:
> Denn wenn es Zweifel an der Unparteilichkeit des
> Schiedsgerichts gibt, verliert dieses seine
> Legitimation.
> Oder noch besser:
> Denn das Schiedsgericht verliert seine Legitimation,
> wenn es Zweifel an seiner Unparteilichkeit gibt.
> Erläuterung:
> Denn gehört hier eigentlich zum Hauptsatz, nicht zum
> verkürzten Konditionalsatz.
Müsste in der ersten und zweiten Variante nicht ein Komma nach „Denn“ stehen?
Gruß
Pumene