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> Das Beispiel in § 36, E1 irritiert mich, weil danach eine
> Präposition ein Hinweis auf Zusammenschreibung ist.
Möglicherweise ist das im Regelwerk nicht so intuitiv verständlich, aber E steht immer für Ausnahme (exception). Entsprechend wird im § 36 (1) ff. der Normalfall formuliert ("Es wird zusammengeschrieben, wenn …") und in E1 folgt eine Ausnahme, wann nicht zusammengeschrieben wird.
Hierbei bedeutet z. B. das Herz erquickend (= herzerquickend), dass man "das Herz erquickend" oder "herzerquickend" schreiben kann, aber eben nicht "Herz erquickend".
Entsprechend kann man "die Existenz sichernd" oder "existenzsichernd" schreiben, aber eben nicht "Existenz sichernd".
Gruß
Julian