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Re: Wortdefinition letztmalig

Autor:Julian von Heyl
Datum: Fr, 23.04.2021, 12:49
Antwort auf: Re: Wortdefinition letztmalig (Ursula Höltermann)

> Bedeutet "letztmalig", dass vorhergehend dieses schon
> einmal stattgefunden hat??

> Bsp. "letztmalig bleibt diese Verwarnung ohne rechtliche
> Konsequenzen"

In diesem Kontext ist das so. Es muss also schon zuvor mindestens eine Verwarnung ohne rechtliche Konsequenzen gegeben haben.

In anderen, insbesondere attributiven Verwendungen wie "bei der letztmaligen Untersuchung wurde festgestellt …" steht "letztmalig" einfach nur für "beim letzten Mal vorgenommen".

> Gibt es hier eine allgemeingültige Definition??

Die kann es für Formulierungen nie geben.

Gruß
Julian

 

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Beiträge zu diesem Thema

Wortdefinition letztmalig
Jehle Roswitha -- Mo, 19.10.2009, 18:39
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Monika -- Mo, 19.10.2009, 18:48
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Julian von Heyl -- Mo, 19.10.2009, 19:11
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Ursula Höltermann -- Fr, 23.4.2021, 09:49
Re: Wortdefinition letztmalig
Julian von Heyl -- Fr, 23.4.2021, 12:49