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> Allerdings kommt bei Formen wie Studienkollegiat(inn)en
> häufig der Einwand, dass die weibliche Form qua Einklammerung
> hinter die männliche Form zurücktritt
„Kollegiatin“ ist die von „Kollegiat“ per Motionssuffix „-in“ abgeleitete Form. Eine „Kollegiatin“ ist also per se „Kollegiat zweiten Grades“. Der einzige Weg der Gleichstellung der Geschlechter ist der, die mittlerweile neurotische Züge tragende sprachliche „Diskriminierung“ in z. B. Kollegiaten männlichen und Kollegiaten weiblichen Geschlechts schleunigst zu beenden.
> (auch wenn es zum Beispiel bei ein(e) Angestellte(r)
Mit wie vielen Knacklauten soll man das aussprechen?
> durchaus paritätisch zugeht).
Bei geschlechtsobsessiver Sprache handelt sich um einen Irrweg, der auch jeder sprachökonomischen Maxime widerspricht!