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> Wie der User bzw. die Userin by the way ausgebreitet hat,
> stiftet jene Darstellung Verwirrung: ...
Weder habe ich mich zu der von dir verlinkten Darstellung geäußert noch halte ich sie für gelungen. Jedoch wird auch dort klar und deutlich gesagt:
Als Grundregel gilt, dass man Partizipialgruppen durch Komma[s] abtrennen kann, aber nicht muss:
...
Ist die Partizipialgruppe aber als Zusatz oder Nachtrag anzusehen, grenzt man sie mit Komma ab bzw. schließt sie mit Kommas ein.
Einerseits sollte zumindest dieses einfache Prinzip, das deine im Originalpost gestellte Frage beantwortet, keine Verwirrung stiften und andererseits sollten all die Autoren, die in der täglichen Praxis von dieser Freiheit ganz selbstverständlichen Gebrauch machen – und zwar auch dann, wenn das Komma nicht der Auflösung von Ambiguität dient –, nicht der falschen Kommasetzung bezichtigt werden.