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> Diese falsche Behauptung wird doch nicht dadurch weniger falsch,
> dass du hier schon wieder säckeweise Text in den Thread kippst.
> Sieh dir doch einmal an, was du geschrieben hast! Das hast du
> geschrieben:
> Kathi fragte nach dem Komma zwischen den Teilen der Reihung. Der
> zweite Satz in § 74 E 2 bezieht sich aber nicht auf das Komma
> zwischen den Teilen der Reihung! Es ergibt also keinen Sinn,
> diesen zweiten Satz als eine Begründung für das Entfallen des
> fraglichen Kommas anzuführen. Es ergibt also keinen Sinn, was du
> da geschrieben hast.
> Nein, auch der von dir so schön hervorgehobene Teil dieses
> zweiten Satzes betrifft selbstverständlich nicht Kathis
> Fragestellung. Außerdem ist er hanebüchen banal. Es ergibt also
> weder Sinn, so etwas ins Regelwerk zu schreiben, noch, es in
> diesen Thread zu kopieren, noch, es hervorzuheben. Das alles
> ergibt keinen Sinn, Pumene.
Dr. Bopp ist meiner Meinung:
Guten Tag …,
wenn „und“ eine Wortgruppe (hier: „der Brief“) und einen Nebensatz (hier: „was sie erfahren hatte“) verbindet, gilt Folgendes:
- Vor und nach „und“ steht kein Komma.
- Wenn der übergeordnete Satz und die Wortgruppe aneinandergrenzen, setzt man zwischen sie kein Komma.
Daraus folgt, dass in Ihrem Satz nirgendwo ein Komma stehen sollte:
- Plötzlich fiel ihr der Brief ein und was sie erfahren hatte.
Mehr dazu finden Sie hier:
https://blog.leo.org/2017/11/22/eine-wortgruppe-und-ein-nebensatz-und-kein-komma/
und in § 74(E2) der amtl. Rechtschreibregelung:
https://dict.leo.org/grammatik/deutsch/Rechtschreibung/Amtlich/Interpunktion/pgf71-79.html#id=pgf74-E2
Mit freundlichen Grüßen
Stephan Bopp
Pumene