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> Pumene, jetzt wird es hier aber langsam zu bunt! Da sieht doch
> keine Sau mehr durch! Du selbst schon gar nicht!
> Bei all dieser Farbenkleckserei ist dir offensichtlich entgangen, dass § 77 Nachträge mit obligatorischer Kommasetzung regelt!
Das Grundsätzliche (aus § 77), nämlich 2 Kommas oder keins (jedenfalls nicht EINS(!)), gilt natürlich auch, wenn die Kommasetzung optional ist.
§ 78 Oft liegt es im Ermessen des Schreibenden, ob er etwas mit Komma als Zusatz oder Nachtrag kennzeichnen will oder nicht.