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> Der § 73 bezieht sich auf Hauptsätze.*
> Gruß
> Pumene
> * § 73 Bei der Reihung von selbständigen Sätzen, die
> durch und, oder, beziehungsweise/bzw., entweder – oder, nicht
> – noch oder durch weder – noch verbunden sind, kann man ein
> Komma setzen, um die Gliederung des Ganzsatzes deutlich zu
> machen.
Da steht aber nichts davon, dass ein nach einem „und“ anschließender Nebensatz eines zweiten Hauptsatzes von der Regel ausgenommen sei, dass Nebensätze durch paariges Komma einzuschließen sind!
Das erste Komma ist überflüssig (fakultativ), das zweite jedoch erforderlich (obligatorisch)! Setzt man beide Kommas, sowohl das fakultative vor „und“, als auch das obligatorische danach, so stört dies den Lesefluss erheblich! Das Komma davor würde auch nichts zur Verdeutlichung der Gliederung des Ganzsatzes beitragen, ‒ ganz im Gegenteil!