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> Wenn Friedel Anstalt recht hat, mit Komma:
> 262
> »Betreten der Baustelle verboten. Eltern haften für ihre
> Kinder«, stand auf dem Schild.
> „Betreten der Baustelle“ ist das Subjekt des Satzes.
Ich bringe Ivans Antworten vom 26.3.2022 in Erinnerung:
www.korrekturen.de/forum.pl/page/1/md/read/id/137538/sbj/zwei-zweifelsfaelle
Laut dieser Antwort sind wohl beide Varianten möglich:
nebensatzwertiges Zitat mit Komma/Doppelpunkt, nomenwertiges Zitat ohne Komma/Doppelpunkt
Ich tendiere nach wie vor zur Nichtkommasetzung. Denn: In „Mit ihm werdet ihr keine Probleme haben“ waren seine Worte kurz vor dem Abflug liegt zum einen ein Prädikativsatz/Kopulasatz vor, in »Betreten der Baustelle verboten. Eltern haften für ihre Kinder«, stand auf dem Schild hingegen nicht.
Zum anderen: Bei „Mit ihm werdet ihr keine Probleme haben“ handelt es sich um eine Zitatsubstantivierung (vgl. DUDEN-GRAMMATIK 2009: 1218).
Zitierte sprachliche Einheiten unterschiedlicher Komplexität – vom Einzellaut oder Buchstaben bis zum ganzen Satz – können grammatisch wie Substantive (Nomen) behandelt werden und dann den Kern einer Nominalphrase bilden.
Auch diese Erklärung überzeugt mich, sodass ich kein Komma setzen würde:
www.korrekturen.de/forum.pl/page/1/md/read/id/137537/sbj/zwei-zweifelsfaelle
Ergo:
In „Mit ihm werdet ihr keine Probleme haben“ waren seine Worte kurz vor dem Abflug wird das Zitat adverbial verwendet (so waren seine Worte kurz vor dem Abflug).