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> Probe mit gelten als:
> Die Kommerzialisierung des Fußballs und die Kritik daran
> gelten als das Thema.
> Als das Thema gelten die Kommerzialisierung des Fußballs und
> die Kritik daran.
Diese Sätze sind mit dem Ausgangssatz nicht äquivalent. Sie taugen beide nicht und daher auch nicht zur Probe, was im Ausgangssatz Subjekt und was Prädikativergänzung ist.
Das Prädikat ist die Satzaussage. Es wird eine Aussage über das Thema getroffen, nicht über die Kommerzialisierung des Fußballs und die Kritik daran.
Das Thema ist auch Thema im Sinne der Thema-Rhema-Gliederung des Satzes. Der Rest ist sein Rhema.