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> Da die Infinitivgruppe vom Korrelat es abhängt, MUSS nach
> § 75 (3) ein Komma gesetzt werden.
Es sei dir gern zugestanden, auch rein deskriptiv (»grenzt man [...] ab«) formulierte Regelungen präskriptiv zu lesen, lies doch diese Präskription dann aber bitte wengistens nicht so LAUT!
> Die in § 75 E1 formulierte Ausnahme greift nicht, da die
> Konjunktion ob hier auch zur Infinitivgruppe gehört.
Ich sehe das wie Pumene. Hier auch noch ein älterer Beitrag zu diesem Thema: https://www.korrekturen.de/forum.pl/md/read/id/61444/sbj/komma-vor-zu/. Der dort genannte Beispielsatz steht auch 2014 noch mit fakultativem Komma im Handbuch Zeichensetzung vom Dudenverlag.
Warum du weiter unten auch noch § 78 diskutierst, bleibt unklar. Dieser regelt die Kommasetzung bei Zusätzen und Nachträgen. Als solchen kann ich die Infinitivgruppe in andreas Beispiel ohnehin nicht betrachten, da sie mir unentbehrlich zu sein scheint.