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> Selbst 1991 stellte der Fall, dass «ein reiner
> Infinitiv durch einen nachfolgenden Nebensatz näher bestimmt»,
> eine Besonderheit dar, denn das Komma war dafür freigestellt,
> während grundsätzlich erst einmal galt: Der reine
> Infinitiv mit „zu“ wird in den meisten Fällen nicht durch
> Komma abgetrennt.
Darauf kannst du dich jedenfalls nicht berufen, denn es geht ja hier um die Situation vor der Reform! Aber egal: Ich versuche es auch noch einmal mit dieser alten Regel. Beachte bitte die Begrifflichkeit im Wortlaut: »Wird ein reiner Infinitiv durch einen nachfolgenden Nebensatz näher bestimmt, [...]«!
Offensichtlich ist doch auch im Sinne dieser Regel ein reiner Infinitiv, der durch einen nachfolgenden Nebensatz näher bestimmt wird, ein reiner Infinitiv! Warum sollten denn in den heutigen Regeln mit »bloßem Infinitiv« oder mit »einfachem Infinitiv« nicht auch auf einen bloßen bzw. einfachen Infinitiv verwiesen werden, der von einem nachfolgenden Nebensatz näher bestimmt wird? Ich sehe dafür keinen Grund.