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> Ich verstehe deine Nachfrage nicht, sorry.
Hallo volltoll,
ich versuche zu verstehen, was Claudi33 meint.
Deine erste Antwort passt für Hauptsätze mit Verbzweitstellung.
Subjekt Pflichtkomma Partizipialgruppe Pflichtkomma linke Satzklammer usw., aber
Subjekt linke Satzklammer Optionalkomma Partizipialgruppe Optionalkomma usw.
Bei Nebensätzen mit Verbletztstellung ist die einleitende Subjunktion die linke Satzklammer, dann folgt das Subjekt und das finite Verb besetzt die rechte Satzklammer
Eine Partizipialgruppe zwischen dem Subjekt des Nebensatzes und dem finiten Verb des Nebensatzes ist kein [nachträgliche Verbesserung Nummer eins:] „EINDEUTIGER“ Nachtrag und wird deshalb nicht verpflichtend durch ein Pflichtkomma-Paar vom Rest des Satzes abgetrennt.
Eine in einem Vorfeld eines Hauptsatzes mit Verbzweitstellung befindliche Partizipialgruppe, die nicht durch ein Pflichtkomma abgetrennt werden muss, kann in in einem Nebensatz mit Verbletztstellung nicht vorkommen, da es hier kein Vorfeld [siehe Verbesserung Nummer zwei] gibt.
Also wäre die Antwort auf Lucida1´ Frage so zu formulieren, dass es keines Pflicht-komma-Paares bedarf.
Gruß
Pumene
https://grammis.ids-mannheim.de/systematische-grammatik/1241
Er Pflichtkomma aus vollem Halse lachend Pflichtkomma kam auf mich zu, aber:
Er kam Optionalkomma aus vollem Halse lachend Optionalkomma auf mich zu.
Dagegen:
… da er Optionalkomma aus vollem Halse lachend Optionalkomma auf mich zukam.
und:
Aus vollem Halse lachend kein Pflichtkomma kam er auf mich zu.
Siehe:
https://www.duden.de/sprachwissen/sprachratgeber/komma-partizip
Zitat
Grundregel: das Komma beim Partizip
Als Grundregel gilt, dass man Partizipialgruppen durch Komma[s] abtrennen kann, aber nicht muss:
Aus vollem Halse lachend[,] kam sie auf mich zu.
Er sank[,] zu Tode getroffen[,] auf den Boden.*
Das Gerät ist[,] gereinigt und eingefettet[,] in einem trockenen Raum aufzubewahren.**
Ist die Partizipialgruppe aber als Zusatz oder Nachtrag anzusehen, grenzt man sie mit Komma ab bzw. schließt sie mit Kommas ein. Ein Nachtrag liegt auch vor, wenn die Partizipialgruppe zwischen Subjekt und Prädikat des übergeordneten Hauptsatzes eingeschoben ist:
Sie saß auf der Terrasse, ganz in Decken verpackt. Der Betrunkene, lautstark fluchend, torkelte aus dem Lokal.***
Zitatende
Meine Anmerkung:
dagegen:
* Er, zu Tode getroffen, sank auf den Boden.
** Das Gerät, gereinigt und gefettet, ist in einem trockenen Raum aufzubewahren.
*** Der Betrunkene torkelte[,] lautstark fluchend[,] aus dem Lokal.
Hinweis zur Bearbeitung:
Ich habe nachträglich zwei Sachen verbessert:
Erstens: Ich habe das Wort EINDEUTIGER (großgeschrieben) vor Nachtrag eingefügt.
Zweitens: In Nebensätzen kann es durchaus ein „Vorfeld“ geben (welches zum Beispiel von einem Relativpronomen besetzt sein kann). Das ist aber für unsere Fragestellung nicht relevant.