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> Nach wie vor würde mich eine sachdienliche Antwort
> interessieren.
> Ein weiteres Beispiel: Hast du es wirklich gesehen(,) oder [hast
> du] nur daran gedacht?
> Wäre hier ein Komma rechtfertigbar? Und falls ja, im Sinne
> welcher Kommaregel?
Da es keine vollständigen Hauptsätze sind, wird kein Komma gesetzt.
Regel 72, Regel 73 trifft ja NICHT zu.
https://www.korrekturen.de/regelwerk/zeichensetzung2-1b.shtml
§ 72 Sind die gleichrangigen Teilsätze, Wortgruppen oder Wörter durch und, oder, beziehungsweise/bzw., sowie (= und), wie (= und), entweder ... oder, nicht ... noch, sowohl ... als (auch), sowohl ... wie (auch) oder durch weder ... noch verbunden, so setzt man kein Komma.
§ 73 Bei der Reihung von selbständigen Sätzen, die durch und, oder, beziehungsweise/bzw., entweder – oder, nicht – noch oder durch weder – noch verbunden sind, kann man ein Komma setzen, um die Gliederung des Ganzsatzes deutlich zu machen.
Anmerkung von mir:
Deine Sätze sind ja keine selbstständigen Sätze, sondern elliptisch verkürzt.
Subjekt „du“, Prädikatsverb „hast“
> Beispiel 1: Heute ist ein großes Fest und Ende April [ist] die Zusammenkunft der Vereine.
> Beispiel 2: Karl liebte Carla und Carla [liebte] Karl.
Beispiel 1: Prädikat „ist“
Beispiel 2: Prädikat „liebte“
Die „Auslassungssätze“ bei „Dr. Bopp“, bei denen Kommas gesetzt werden, enthalten kein „und“ bzw. „oder“.
https://blog.leo.org/2019/11/08/wie-der-ganze-satz-so-der-auslassungssatz/
Vor der Rechtschreib- (und Zeichensetzungs-)reform 1996 galt:
Bei mit und verbundenen Hauptsätzen setzt man vor dem „und“ ein Komma, bei mit und verbundenen Nebensätzen nicht.
Seit der Rechtschreibreform 1996 wird hier (§72) im Prinzip kein Unterschied gemacht.
In §71 wird das Komma bei „fehlendem und“ aufgeführt.
In §72 werden Hauptsätze den anderen genannten Sachen (Nebensätze, Wortgruppen usw.) gleichgestellt.
Daraus sieht man, dass Komma und und sozusagen Alternativen sind: wo und, da kein Komma, wo Komma, da kein und (es sei denn, das Komma ist anderweitig begründet).
In §73 wird diese eigentlich streng logische Regelung durch eine „Ausnahmeregelung“ (die die alten Verhältnisse vor der Rechtschreibreform 1996 wieder aufgreift) wieder „aufgeweicht“.
Die Begründung/Bedingung dafür ist, „um die Gliederung deutlich zu machen“. Diese „schwammige“ Situation erlaubt natürlich immer ein Komma. Dies gilt natürlich nur für vollständige Hauptsätze in Satzreihen, nicht für elliptisch verkürzte „Auslassungssätze“.
Sinnvoll finde ich die vorgeschlagene Kommasetzung in Hauptsatzreihen trotz eines verbindenden und bei Situationen, bei denen der letzte Teil des ersten Hauptsatzes eine Aufzählung von mehreren mit „und“ verbundenen Wortgruppen ist, oder bei Satzkonstruktionen, bei denen dem zweiten Hauptsatz einer Satzreihe ein (zu diesem Hauptsatz gehörender) Nebensatz vorangestellt ist.
Der zum zweiten Hauptsatz gehörige Nebensatz wird von diesen nach dem „und“ nicht vor der Subjunktion mit einem Komma abgetrennt(,) [empfohlenes, aber nicht verpflichtend zu setzendes Komma] und [hier kein(!) Komma] weil das Komma eine Lesehilfe zum Erkennen der Gliederung dieser Satzkonstruktion ist, ist hier ein Komma in einer Hauptsatzreihe trotz des verbindenden „und“s empfehlenswert.