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> Dudenkonform sind nur b) und c). Es handelt sich aber um
> Eigennamen, für die gelten keine Regeln. Der Apotheker kann
> seine Apotheke auch StErNApoTheke oder Sternapo-Theke nennen.
> Grüße
> Julian
Danke zunächst!
Bei uns gibt es eine Apotheke, die folgenden Namen trägt: "Stern Apotheke am Hasselbachplatz" (O-Schreibweise). Da kann doch die "Eigennamtheorie" nicht stimmen.
Oder heißt es nun "DER Stern (-) Apotheke am Hasselbachplatz"? Wohl kaum. Es heißt doch (höchstwahrscheinlich) "DIE Stern-Apotheke am Hasselbachplatz".
Ergo: Es gehen NUR die Antworten b) und c) (wie der Duden lt. Ihrer Aussage ja auch sagt).