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> * Vgl. dazu § 78 der amtlichen Rechtschreibregelung:
Nach meiner Kenntnis gilt das … sofort, also unverzüglich … nicht mehr!
In der aktuellen mtlichen Regelung werden im § 78 die Auslassungspunkte besprochen. Die Kommasetzung bei Zusätzen wird jetzt im § 72 behandelt, und die alte Gliederung hat man dort aufgegeben, weil sie (für die Autorennen) eh zu kompliziert war. Die hatten ja damals ohne jede Kenntnis der Wortarten »ohne jede Kenntnis des Vertragsinhalts« nicht etwa den »Gefüge[n] mit Präpositionen« (welch irre Bezeichnung!), sondern den »Infinitiv-, Partizip- oder Adjektivgruppen« zugeordnet.
> Nach § 77(7) der amtlichen Rechtschreibregelung werden nachgetragene Partizip- oder Adjektivgruppen […]
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> Die Attribute können auch nähere Bestimmungen bei sich haben.
> Dann bezeichnet man sie als Adjektivgruppen bzw. Partizipgruppen (vgl. 113):
Falls du mit diesem Geschwurbel andeuten möchtest, dass »mit Händen, […]« eine Partizipgruppe ist, die man Partizipgruppe nennt, weil das Partizip durch die Präpositionalphrase »mit Händen, […]« näher bestimmt ist, bei der das Partizip selbst jedoch gar nicht genannt wird (auch du nennst es ja nicht), dann wäre das Komma in der Tat nicht optional, wie du es oben erwähntest.