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Zumindest auf der rechten Seite scheint es bei dieser Formulierung mit Possessivartikel im Singular und gesetztem Komma nur eine Brustwarze zu haben, und zwar eine unbedeckte. Die eine oder mehreren Brustwarzen auf der linken Seite wären demnach – anders als die eine verwaiste auf der rechten Seite – sämtlich bedeckt und nicht nackt.
> Nein, über alles, was sich im linken Areal tummelt, erfahren wir
> einfach nichts.
Wenn wir über eine oder mehrere rechte Brustwarzen sprechen, sollte klar sein, dass es auch mindestens eine linke Brustwarze gibt, denn sonst wäre die Information, dass sich die eine angesprochene auf der rechten Seite befindet, ja unnötig und würde gegen die Konversationsmaxime der Quantität verstoßen.
Bei jeweils einer Brustwarze auf der rechten und der linken Seite erfahren wir tatsächlich nichts über die Bedecktheit derjenigen auf der linken Seite. Bei mehreren Wurstbrazen auf der rechten Seite ist das aber anders; dann ist nicht nur deren Ort, sondern auch deren Bedecktheit ein Unterscheidungskriterium, wenn das Komma fehlt:
Ohne Komma zwischen ihnen sind die Attribute restriktiv, mit Komma sind sie explikativ.
Du hast also ganz recht, mit deiner roten Fehlermarkierung in meinem Zitat, aber nicht mit dem Schluss, den du daraus ziehst, sondern im Gegenteil: Bei beidseitiger multipler Brustwarzigkeit müsste es auf der linken Seite jeweils mindestens eine nackte und eine bedeckte Brustwarze geben, wenn man bei der auf der rechten kein Komma zwischen den attributiven Adjektiven setzt.
Bei nicht-restriktiven Attributen »nackte« und »rechte« müsste ja zur Abgrenzung ein Komma dazwischen gesetzt werden, es sei denn, das Individuum hätte rechts überhaupt nur eine Brustwarze, was meiner Prämisse beidseitiger multipler Brustwarzigkeit widerspräche.