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Noch zu Deiner Gegenfrage "Wozu?" auf meine Frage "Gibt es allenfalls noch weitere erlaubte Wortstellungen in Bezug auf die markierten drei Wörter?":
Aufgrund Deiner Antwort scheint es ja so zu sein, dass die deutsche Satzlehre im vorliegenden Bereich keine ganz eindeutigen Vorschriften zur Wortstellung macht, denn Du sagst ja, dass sowohl der erste wie auch der zweite Beispielsatz "gangbar" wären. Wozu die deutsche Satzlehre in diesem Bereich mehr als eine Variante zulässt, weiss ich nicht. Um Sätze vermeiden zu können, die nicht regelkonform sind, ist es für mich auf jeden Fall notwendig, alle erlaubten Varianten zu kennen, weshalb ich die oben erwähnte Frage gestellt habe.